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Eigenheimförderung im Rhein-Sieg-Kreis wieder begrenzt möglich

Pressemitteilung Der Kreisverwaltung

Pressemitteilung von Dienstag, 21. Februar 2012 Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Dem Rhein-Sieg-Kreis stehen in diesem Jahr in begrenztem Umfang Finanzmittel des NRW - Wirtschafts- und Bauministeriums zur Förderung von Eigenheimen zur Verfügung. Mit dem Geld werden Anträge für zinsgünstige Darlehen von Bauherren oder Käufern von selbstgenutztem Wohneigentum bewilligt.

Eine Bedingung ist, dass Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Mitbewohner über ein durchschnittliches Einkommen verfügen müssen. Erforderlich ist außerdem eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten, davon die Hälfte als Eigenkapital. Gebrauchte Immobilien müssen in den meisten Fällen auf den Standard der Energieeinsparverordnung 2009 nachgerüstet werden.

Über Einzelheiten einer möglichen Förderung, beispielsweise zu den energetischen Anforderungen, zu Einkommensgrenzen, oder zur finanziellen Belastung, können sich Interessierte an die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Abteilung Wohnungsbauförderung, Telefon 02241 / 13-3219, wenden oder im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de (über die Rubriken Bürgerservice, Bürgerinformationssystem, Anliegen, Wohnungsbauförderung) weitere Informationen erhalten.


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