- Kindertagesstätten, Familienzentren
- Schulen
- Projekt "Zukunft durch Innovation" (ZDI)
- Forschungscampus der Universität Bonn
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- Berufskolleg
- Volkshochschule mit Musikschule
- Büchereien
- Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
- Kirchen und religiöse Einrichtungen
-
Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
- Aussiedlerangelegenheiten
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenangelegenheiten
- Blindengeld und Gehörlosengeld
- Elterngeld und Elternzeit
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege
- Integration
- Krankenhilfe
- Pflegeberatung
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsvermittlung (geförderter Wohnungsbau)
- Sozialadressen von A-Z
- Seniorentreffpunkte
- Senioren-Info
- Wohnen im Alter
Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind u. a. Ausländerinnen und Ausländer mit folgenden Aufenthaltstiteln:
- Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens
- Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz wegen des Krieges im Heimatland
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1, Abs. 4a oder Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
- Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
- Folge- bzw. Zweitantragsteller nach § 71 bzw. 71 a Asylverfahrensgesetz
Sofern Einkommen und Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen, können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Beihilfen und Krankenhilfe erbracht werden.
Für genaue Auskünfte ist eine Einzelprüfung erforderlich. Sie werden gerne persönlich beraten.
Ihre Ansprechpartner sind
Martin Schneider
Telefon 02226 917-125
Telefax 02226 917-215
E-Mail martin.schneider@stadt-rheinbach.de
Bernd Schürgens
Telefon 02226 917-354
Telefax 02226 917-215
E-Mail bernd.schuergens@stadt-rheinbach.de