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Aussiedlerangelegenheiten

Für Spätaussiedler, die nach Deutschland einreisen, stellt das Bundesverwaltungsamt Spätaussiedlerbescheinigungen aus.

Personen, die vor dem 01.01.1993 Vertriebene oder Aussiedler geworden sind, erhalten in der Regel keinen Vertriebenenausweis mehr. Auf Ersuchen einer Behörde (z.B. Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Kontoklärung) prüft das Bundesverwaltungsamt das Bestehen der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft.

Die Stadt Rheinbach ist für Ersatzdokumente, die hier früher im Original ausgestellt wurden, zuständig. Dies gilt für Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen.

Ansprechpartnerin:
Kathi Nolden
Telefon 02226 917-134
Telefax 02226 917-215
E-Mail kathi.nolden@stadt-rheinbach.de

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes Außenstelle Friedland.

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon 05504 801-0
Fax 05504 801-391
E-Mail poststelle@bva.bund.de