- Kindertagesstätten, Familienzentren
- Schulen
- Projekt "Zukunft durch Innovation" (ZDI)
- Forschungscampus der Universität Bonn
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- Berufskolleg
- Volkshochschule mit Musikschule
- Büchereien
- Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
- Kirchen und religiöse Einrichtungen
-
Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
- Aussiedlerangelegenheiten
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenangelegenheiten
- Blindengeld und Gehörlosengeld
- Elterngeld und Elternzeit
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege
- Integration
- Krankenhilfe
- Pflegeberatung
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsvermittlung (geförderter Wohnungsbau)
- Sozialadressen von A-Z
- Seniorentreffpunkte
- Senioren-Info
- Wohnen im Alter
Blindengeld und Gehörlosengeld
Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose sowie nach § 72 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) erhalten
- hochgradig sehbehinderte
- blinde und
- gehörlose
Menschen Geldleistungen. Dieses Geld wird nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt. Zuständig für in Rheinbach wohnhafte Hilfesuchende ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.
Weitere Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie beim
Integrationsamt
50663 Köln
Telefon 0221 809-0
Antragsvordrucke erhalten Sie:
- beim Landschaftsverband Rheinland
- im Sozialamt der Stadt Rheinbach
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Rheinbach sind:
Silke Kleefuß
Telefon 02226 917-132
Telefax 02226 917-215
E-Mail silke.kleefuss@stadt-rheinbach.de
Barbara Steinfartz
Telefon 02226 917-126
Telefax 02226 917-215
E-Mail barbara.steinfartz@stadt-rheinbach.de