- Kindertagesstätten, Familienzentren
- Schulen
- Projekt "Zukunft durch Innovation" (ZDI)
- Forschungscampus der Universität Bonn
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- Berufskolleg
- Volkshochschule mit Musikschule
- Büchereien
- Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
- Kirchen und religiöse Einrichtungen
-
Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
- Aussiedlerangelegenheiten
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenangelegenheiten
- Blindengeld und Gehörlosengeld
- Elterngeld und Elternzeit
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege
- Integration
- Krankenhilfe
- Pflegeberatung
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsvermittlung (geförderter Wohnungsbau)
- Sozialadressen von A-Z
- Seniorentreffpunkte
- Senioren-Info
- Wohnen im Alter
Wohnungsvermittlung, geförderter Wohnungsbau
Für den Bezug einer Wohnung im geförderten Wohnungsbau ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit sich für die geförderten Wohnungen beim „Sachgebiet Wohnen“ als wohnungssuchend vormerken zu lassen.
Die Vermittlung der Wohnungen erfolgt bei den Wohnungen mit einem Besetzungsrecht zugunsten der Stadt Rheinbach über das Sachgebiet Wohnen.
Wenn dem Sachgebiet Wohnen eine für Sie geeignete Wohnung frei gemeldet wird, erhalten Sie automatisch eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter.
Ansprechpartner:
Christian Sievernich
Telefon 02226 917-124
Telefax 02226 917-215
E-Mail christian.sievernich@stadt-rheinbach.de