- Kindertagesstätten, Familienzentren
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Soziale Leistungen
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- Wohnen im Alter
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er gilt in dem jeweiligen Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.
Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist abhängig von der Höhe des Einkommens.
Einkommensgrenze:
Die Einkommensgrenze beträgt für einen
1-Personen-Haushalt 17.000 €
2-Personen-Haushalt 20.500 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.700 €.
Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 600 €.
Die Antragsformulare und die dazugehörigen Einkommenserklärungen erhalten Sie an der Bürgerinfothek im Rathaus.
Verwaltungsgebühren:
20 €.
Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ansprechpartner:
Christian Sievernich
Telefon 02226 917-124
Telefax 02226 917-215
E-Mail christian.sievernich@stadt-rheinbach.de