Bauanträge
Neuer Erhebungsbogen zur Baugenehmigung ab 01.01.2012
Am 01.01.2012 tritt die Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) in Kraft. Für die amtliche Bautätigkeitsstatistik bedeutet dies, dass der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen mit Wirkung zum 01. Januar 2012 um Merkmale zu:
- Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie,
- Anlagen zur Lüftung,
- Anlagen zur Kühlung und
- Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
erweitert wird. Um bei unplausiblen oder fehlerhaften Angaben zielgerichtete und effiziente Rückfragen stellen zu können, erfolgt zusätzlich eine Abfrage zu Kontaktmöglichkeiten der PlanverfasserInnen.
Ab dem 01.01.2012 ist somit ausschließlich der neuen Erhebungsbogen zu verwenden. Der bisher verwendeten Bogen wird ungültig.
Für die Errichtung von Gebäuden, baulichen Anlagen und Werbeanlagen, für wesentliche Nutzungsänderungen sowie den Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung nach § 63 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Die Vorhaben, die von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind, führt der § 65 BauO NRW (genehmigungsfreie Bauvorhaben) auf. Erläuterungen zu den Genehmigungsverfahren sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie im Folgenden:
Das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW
Dieses Verfahren wird grundsätzlich angewendet, wenn das Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt. Es kann jedoch auch innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplan angewendet werden. Ausnahme: Das Bauvorhaben gilt als sogenannter großer Sonderbau nach § 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW.
Antrag auf vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW
Dieses Verfahren kann nur angewendet werden, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Bebauungsplanes liegt und Ihre Planung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Sie haben die Wahl zwischen den Verfahren nach § 67 BauO NRW und § 68 BauO NRW (Vereinfachtes Verfahren).
Das Genehmigungsverfahren nach § 63 BauO NRW für Sonderbauten
Fällt Ihr Bauvorhaben unter die so genannten großen Sonderbauten, die im § 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW aufgeführt sind, ist dieses Genehmigungsverfahren anzuwenden.
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Der Antrag auf Vorbescheid nach § 71 BauO NRW
Sofern Sie vor der Erstellung eines Bauantrages grundsätzliche Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes haben, das außerhalb des Geltungsbreiches eines rechtgültigen Bebauungsplanes liegt, oder Detailfragen z.B. hinsichtlich Abweichungen oder Befreiungen, so können Sie diese im Rahmen einer Bauvoranfrage rechtsmittelfähig klären.
Das Formular ist identisch mit dem für das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW.
Der Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage
Auch Werbeanlagen bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung, sofern sie nicht nach § 65 BauO NRW genehmigungsfrei sind. In der Rheinbacher Kernstadt ist zusätzlich zu beachten, dass es für einen definierten Bereich eine Gestaltungssatzung gibt, welche unter anderem die Errichtung von Werbeanlagen regelt. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei den Sachbearbeitern des Sachgebietes Bauordnung.
Der Antrag auf Abbruchgenehmigung
Der Abbruch von Gebäuden mit mehr als 300m³ umbautem Raum bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Grundsätzlich gilt, dass Abbrucharbeiten ausschließlich von zugelassenen Unternehmern durchgeführt werden dürfen, auch im Fall der Genehmigungsfreiheit.
Das Anzeigeverfahren nach Bürokratieabbaugesetz
Mit Einführung des Bürokratieabbaugesetzes wurde für Nutzungsänderungen und die Errichtung von Kleingaragen das Anzeigeverfahren wieder eingeführt.
Anzeige für Nutzungsänderungen
Alle Vordrucke im Überblick
- Antrag auf Vereinfachtes Genehmigungsverfahren / Antrag auf Vorbescheid
- Anlage zum Vorbescheid
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Sonderbau
- Antrag auf Abbruchgenehmigung
- Antrag auf Werbeanlage
- Anzeige für Nutzungsänderungen
- Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
- Betriebbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Erhebungsbogen für Bauvorhaben
- Erhebungsbogen für Abbruchvorhaben
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch