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Tiefbau und Infrastruktur

Aktuell! Dichtigkeitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz

Tiefbau / Entwässerung

Der Bereich Tiefbau  /Entwässerung ist zuständig für die Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung in der Stadt Rheinbach. Das Kanalisationsnetz in Rheinbach mit umliegenden Ortschaften hat eine Länge von ca. 170 km, wobei ein Teilbereich auch in den Zuständigkeitsbereich des Erftverbandes aus Bergheim fällt. Auch die Kläranlagen an der Aachener Straße, das Gruppenklärwerk Flerzheim und die Kläranlage Loch werden vom Erftverband betrieben.

Das öffentliche Kanalnetz ist nach den Bestimmungen u.a. der Selbstüberwachungsverordnung Kanal vom 16.01.1995 zu überwachen und unterhalten.
Hierzu gehören neben den regelmäßigen Reinigungen der Kanalhaltungen auch Zustandskon-trollen, die in der Regel durch Befahrungen mit einer Kanalkamera durchzuführen sind. Festgestellte Schäden können so analysiert und in ein bauliches Kanalsanierungskonzept aufgenommen werden. Weitere Zuständigkeiten:

• Grundstücksentwässerung
• Entwässerungsgenehmigungen und Kanalanschlüsse
• Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Hier finden Sie für Ihre Anliegen die richtigen Ansprechpartner

Michael Westermeier
Zimmer 210
Telefon 02226 917-310
Fax 02226 917-372
E-Mail michael.westermeier@stadt-rheinbach.de

Maria Zikeli
Zimmer 210
Telefon 02226 917-309
Fax 02226 917-372
E-Mail maria.zikeli@stadt-rheinbach.de

 

Infrastruktur / Straßen / Wege / Plätze

Infrastrukturanlagen wie Straßen, Wege und Plätze im Innen- und Außenbereich, sowie Anlagen der Ver- und Entsorgungswirtschaft dienen der Erfüllung von Aufgaben, für die ein öffentliches Interesse im Rahmen der Daseinsvorsorge besteht.

Das Straßennetz ist die Grundlage für die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozesse in einer Kommune.
Ohne den Betrieb und den Erhalt der Straßeninfrastruktur kommt das Leben zum Stillstand.

Zusätzlich stellt die Straßeninfrastruktur einen enormen Anteil des kommunalen Infrastrukturvermögens der Kommunen dar. Die Vermögensbewertung für das neue kommunale Finanzmanagement und Rechnungswesen (NKF) zeigt diese große Bedeutung der Straßeninfrastruktur für den kommunalen Haushalt.

Die Straßenunterhaltung fasst alle Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um die Straßen und Verkehrsflächen, Straßenausstattung und verkehrstechnische Anlagen, Straßenentwässerung und straßenbegleitende Grünflächen der Stadt Rheinbach zu warten,zu pflegen und dauerhaft instand zu halten. Die hierfür notwendigen Arbeiten werden vom Baubetreibshof der Stadt Rheinbach ausgeführt. Begleitend hierzu werden größere Maßnahmen durch Dritte erledigt.

Straßenaufbrüche im öffentlichen Bereich dürfen nur auf Antrag und Genehmigung durch die Stadt Rheinbach ausgeführt werden. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ( ZTV A-StB 97/06) gelten als Mindestanforderung bei Aufgrabungen im öffentlichen Bereich.

Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann, auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken. Die Arbeiten durchführen darf nur eine zugelassene Fachfirma, welche eine Gewähr dafür bietet, dass die notwendigen Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Die entstehenden Kosten werden durch den/die Grundstückseigentümer/in getragen.
 

Hier finden Sie für Ihre Anliegen die richtigen Ansprechpartner

Beleuchtung, Straßen:

Frank Schmidt
Zimmer Nr. 208
Telefon 02226 917-312
Fax 02226 917-372
E-Mail frank.schmidt@stadt-rheinbach.de

Straßen, Wirtschaftswege,  Aufbrüche und Schadensmeldung :

Zimmer Nr. 208
Telefon 02226 917-313
Fax 02226 917-372