Gräber auf einem Friedhof

Friedhöfe

Friedhöfe dienen in erster Linie der Bestattung unserer Toten.  Sie sind aber auch Orte der Ruhe und der Stille. Sie dienen als Rückzugsräume im hektischen Alltagsleben und sind "grüne Oasen" inmitten der Stadt.

Arten von Gräbern

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gräbern:

  • Wahlgrab: Dieses wird für 30 Jahre erworben und kann nach Ablauf der Nutzungsfrist wieder angekauft werden.
  • Reihengrab: Muss nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren abgeräumt werden.

Formen der Reihengrabstätte:

  • Sarggrabstätten, für die Beisetzung jeweils eines einzelnen Verstorbenen
  • Rasengrabstätten, für die Beisetzung eines einzelnen Verstorbenen, wird von der Stadt Rheinbach mit Rasen eingegrünt.

Formen der Wahlgrabstätte:

  • Sarggrabstätten
  • Urnengrabstätten (entweder als Urnengrabbeet oder in der Urnenmauer oder Stele)

Urnenmauern bzw. Stelen stehen auf dem Waldfriedhof in Rheinbach, sowie auf den Friedhöfen in Flerzheim, Neukirchen, Oberdrees und Wormersdorf zur Verfügung.

Die Ruhezeit für Erd- und Urnenbeisetzungen beträgt einheitlich 30 Jahre.

Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Satzung über die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die aktuellen Gebührensätze erhalten Sie in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die Satzungen sind Bestandteil des Ortsrechtes.

Die Stadt Rheinbach bietet auf ihren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten an, die Sie im Einzelnen im Stadtrecht aufgeführt finden.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Nähere Informationen zur den einzelnen Bestattungsmöglichkeiten bietet die Friedhofsbroschüre „Bestattungskultur in Rheinbach“.

Adresse und Kontakt

Friedhofsamt der Stadt Rheinbach 
Schweigelstraße 23 
53359 Rheinbach

02226 917-203

02226 917-345

friedhofsverwaltung@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Information für Bestatter

Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt

02226 917-208

02226 917-209

standesamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Standesamt