Erwachsenenhand und Kinderhand halten ein Modellhaus

Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige außerhalb der Familie leben müssen

Manchmal können Kinder und Jugendliche nicht mehr in ihrer Familie bleiben. Die Erziehung gestaltet sich aus unterschiedlichen Gründen schwierig, es klappt einfach nicht mehr und man ist am Ende seiner Möglichkeiten. Die Kinder geraten zunehmend in Schwierigkeiten und äußern das oft ihrer Umwelt gegenüber, indem sie Schwierigkeiten machen, z.B. im Kindergarten oder in der Schule, sie entziehen sich und vieles mehr. Die Gründe sind sehr vielschichtig.

Falsch ist es zu behaupten, die Eltern hätten versagt. Diese Aussage ist genauso falsch wie pauschal und wird den Problemlagen, denen Familien heute oftmals ausgesetzt sind, nicht gerecht.

Wenn aber eine Situation in der Familie entsteht, in der man sich um seine Kinder nicht mehr gut kümmern kann oder sie vernachlässigt, kann Ihnen das Jugendamt Hilfe zur Erziehung anbieten, indem Ihr Kind vorübergehend oder auch dauerhaft in einer anderen Familie aufwächst. Das nennen die Jugendämter dann Vollzeitpflege. Diese ist entweder zeitlich befristet, also vorübergehend, oder auf Dauer angelegt.
Im erstgenannten Fall handelt es sich dann um eine kurz- bis mittelfristige Jugendhilfemaßnahme. Dabei wird die Rückführung des Kindes in Ihre Familie geplant und Ihnen wird zusätzlich Hilfe und Unterstützung angeboten, die erzieherische Situation in Ihrer Familie zu verbessern. Das heißt also, es wird eine enge Kooperation zwischen Pflegefamilie und Ihrer Familie angestrebt.

Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, egal ob vorübergehend oder dauerhaft, bleiben Sie trotzdem in Kontakt mit ihrem Kind und Sie sind auch weiterhin sorgeberechtigt.

Pflegeeltern gesucht

Pflegeeltern werden

Das Jugendamt sucht dringend Menschen, die Kinder oder Jugendliche bei sich in ihrer Familie aufnehmen möchten.
Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen dieser Bedarf besteht.

  • Wenn Kinder stundenweise oder tagsüber in einer Familie betreut und gefördert werden, weil die Eltern berufstätig  oder in Ausbildung sind, spricht man von Kindertagespflege.
  • Wenn Kinder oder Jugendliche für längere Zeit  oder auf Dauer in einer Familie aufgenommen werden sollen, spricht man von Pflegefamilien. Auch hier ist der Bedarf groß.  
  • Manchmal geraten Familien in kurzfristige Schwierigkeiten, z.B. ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt oder eine akute Krise in der Familie, in der das Kind oder der Jugendliche nicht zu Hause bleiben kann. Hier reicht die Dauer der Unterbringung von wenigen Tagen bis wenigen Monaten und es werden Kurzzeitpflegefamilien gesucht.
  • Sehr dringend sucht das Jugendamt Familien, die kurzfristig oder ggf. auch längerfristig junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter zw. 14 und 17 Jahren als Gastfamilie (kurzfristig bis zu 3 Monaten) oder ggf. Pflegefamilie (längerfristig) aufnehmen wollen. Begleitung, Beratung und Vorbereitung der Familien werden auch hier durch das Jugendamt sicher gestellt. 

Nähere Informationen zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Alter zw. 14 und 17 Jahren

  • Unterscheiden muss man die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien von der Vermittlung von Kindern in Familien zum Zwecke der Adoption. Bei der Adoption werden Kinder "an Kindes Statt" angenommen. Das heißt, sie werden rechtlich betrachtet zu eigenen Kindern.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Kinder und Jugendliche nicht mehr in ihrer Familie leben können. Manchmal ist das nur für eine kurze Zeit, manchmal auch dauerhaft der Fall. Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist meist, dass sie in familiären Verhältnissen aufgewachsen sind, in denen sie nicht gut versorgt, erzogen und gefördert werden konnten. 

In einer solchen Situation haben sie häufig in einer Familie -also in einer Pflegefamilie- bessere Entwicklungsmöglichkeiten, als in einer stationären Einrichtung (Kinderheim).

Das Jugendamt sucht Menschen, die bereit sind, ein Pflegekind über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft bei sich aufzunehmen. In Frage kommen hier Paare (verheiratete und unverheiratete, auch gleichgeschlechtliche) sowie Einzelpersonen!

  • Kinder mögen und gerne mit ihnen zusammenleben
  • Verständnis und Toleranz für die besondere Lebenssituation von Pflegekindern besitzen
  • Ein belastbares und stabiles Familiensystem und eine positive Lebenseinstellung haben
  • Offenheit zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie des Pflegekindes besitzen
  • Flexibel sein im Handeln und Denken
  • Über ausreichenden Wohnraum verfügen
  • Ein ausreichendes Familieneinkommen haben
  • Über genügend Zeit für die Versorgung, Betreuung und Förderung des Pflegekindes verfügen
  • Sie sollen keine erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen haben
  • Sie müssen ohne Vorstrafen sein

In einem Erstgespräch informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Bedingungen, ein Pflegekind aufzunehmen und beantworten Ihnen alle in dem Zusammenhang stehenden Fragen.

Das Jugendamt führt mit Ihnen, wenn Sie Interesse haben, ein Überprüfungs- und Qualifizierungsverfahren durch. Dieses Verfahren beinhaltet mehrere Gespräche, Hausbesuche und ein Vorbereitungsseminar, das an mehreren Abenden durchgeführt wird.
Es geht darum, ob Sie als Pflegefamilie grundsätzlich geeignet sind. Auch die Frage, welches Pflegkind in Ihre Familie passt, spielt natürlich eine große Rolle. Genauso wie der Aspekt, ob Sie leibliche Kinder haben oder die Frage, wie alt das Kind oder der Jugendliche sein soll oder ob ein Mädchen oder ein Junge vermittelt werden soll. Vieles muss hier also berücksichtigt werden.

Sie erhalten im Hilfeplanverfahren nach der Vermittlung kontinuierlich Beratung und Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft des Jugendamtes und sie werden regelmäßig zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen.

Den kompletten Unterhalt des Kindes übernimmt das Jugendamt und sie erhalten ein Betreuungs- und Erziehungshonorar.


Adresse und Kontakt

Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach

02226 917-600

jugendamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Jugendamt

 

Telefonische Erreichbarkeit Sekretariat:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr